Vorschlag der MIT zu differenzierten Lohnuntergrenzen

Beschäftigung erhalten und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten

Die MIT Neukölln unterstützt Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), zu den Eckpunkten, die von der AG der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Regelung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze vorgelegt wurden.

„Die Eckpunkte folgen dem Beschluss des Parteitages der CDU vom 14. November 2011. Insoweit erklärt sich die MIT mit diesen Eckpunkten einverstanden.

Für die MIT sind dabei insbesondere die folgenden Punkte wesentlich:

Lohnuntergrenzen gelten nur dort, wo auf das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers tarifvertragliche Regelungen keine Anwendung finden. Tarifverträge müssen den Lohnuntergrenzen grundsätzlich vorgehen, wie es im Eckpunktepapier vorgesehen ist.

Für die MIT ist darüber hinaus entscheidend, dass die Kommission die Möglichkeit hat, sachlich gerechtfertigte Differenzierungen bei der Festsetzung der Lohnuntergrenzen vorzunehmen. Die Differenzierungen können sich insbesondere auf bestimmte Regionen und Branchen sowie auf bestimmte Arbeitnehmergruppen beziehen.

Damit hat sich die Diskussion um einen einheitlichen Mindestlohn innerhalb der Union erledigt. Ein solcher Mindestlohn würde Arbeitsplätze kosten, wo er zu hoch ist, und dem Arbeitnehmer nichts nutzen, wo er zu niedrig ist.

Konsequenterweise sehen die Eckpunkte vor, dass die Kommission die Folgen einer Lohnuntergrenze im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen hat. Die vorgeschlagenen Lohnuntergrenzen müssen geeignet sein, neben dem Mindestschutz der Arbeitnehmer faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und Beschäftigung zu erhalten.“